Auch für den Nikolaus-Renntag am Sonntag in Mülheim gelten aufgrund der Corona-Pandemie wieder Sonderregelungen. Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennclub Mülheim an der Ruhr e.V. vorher erfasst wurden. Zur Anmeldung ist ausschließlich das Formular zu nutzen, das man auf der Internet-Hompeage des Mülheimer Rennclubs www.rennclub-muelheim.de findet.
Bei Einzelpferden sind max. 2 Besitzer, 1 Pferdeführer und 1 Trainer erlaubt. Anmeldungen von z. B. 6 Personen bei 2 Pferden können nicht akzeptiert werden.
Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW) – insbesondere die Meldepflicht beim Gesundheitsamt. Für Ausnahmen von der Absonderungspflicht und/oder Testpflicht verweisen wir auf die Regelung insbesondere § 3(4) der CoronaEinrVO-NW. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
Personen, die sich nicht bis zum Freitag, 04.12.2020 – 12.00 Uhr elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Das Personal ist angewiesen hier streng zu kontrollieren, um den Erfolg unserer Maßnahmen nicht zu gefährden.
Die Zufahrt zur Rennbahn (für Stallbereich und allgemein) erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt An der Rennbahn 40, für Funktionäre über Akazienallee 82.
Ein zentraler Check-In findet an den Eingängen statt. Dort werden Personalausweise oder andere amtliche Lichtbildausweise kontrolliert. Der Check-In ist ab 11.30 Uhr geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat unter 0208-57001 anmelden und den Anweisungen folgen.
Die Pferdetransporter parken auf der Straße „An der Rennbahn“.
Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.
In den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung.
Auf dem gesamten Gelände – Innenbereiche, Gebäude, Stallbereich und allen Freiflächen besteht jederzeit die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dementsprechend ist das Rauchen rund um die Gebäude verboten.