Lizenz verweigert: Keine Chin-Chance in Deutschland

Früher als erwartet ist über die Zukunft von Hong Kong-Jockey Stanley Chin entschieden worden, der in wenigen Wochen in Deutschland in den Sattel steigen wollte. Eine Zukunft, die definitiv nicht in Deutschland stattfinden wird. Chin, der wegen Wettbetrugs in seiner Heimat die letzten Tage seiner Haftstrafe verbüßt, bekommt keine Lizenz.

Hier die offizielle Stellungnahme des Direktoriums:

‚Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e. V. hat einen Antrag von Stanley Chin Kin-Ming auf Erteilung einer Berufsrennreiterlizenz aus wichtigem Grund abgelehnt. Die Entscheidung wurde dem Antragsteller vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied schriftlich mitgeteilt und begründet.

Sie wurde vom Präsidium nach Anhörung des Vorsitzenden des Deutschen Trainer-und Jockey-Verbandes sowie der Leiter der Abteilungen,,Renntechnik“ und ,,Sicherheit und Ordnung“ getroffen, und zwar auf der Grundlage detaillierter Informationen des Licensing Committee sowie der Security Division des Hong Kong Jockey Club.

Gemäß Urteil des zuständigen Gerichts in Hong Kong hat sich Chin im Zusammenwirken mit anderen (darunter seine ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilten Lebensgefährtin) zumindest in mehreren Fällen des Versuchs, der Anstiftung und der Beihilfe sowie des vollendeten Renn- und Wettbetrugs schuldig gemacht. Es wurde eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten angeordnet.

Demnach hat sich der Reiter auf verschiedene Weise in beträchtlicher Höhe rechtswidrig und vorsätzlich finanzielle Vorteile verschafft, indem er auf einer der wettumsatzstärksten und durch scharfe Sicherheitskontrollen bestgeschützten Rennbahnen der Welt gegen den Kernbereich seiner Pflichten als Jockey absichtlich und vielfältig verstieß und dadurch massiven Schaden verursachte. Diese Taten und die Tatumstände sprechen für ein sehr hohes Maß an krimineller Energie.

Das Präsidium des Direktoriums ist der Auffassung, dass die Ordnung im Rennsport und das Ansehen des Rennsports es nicht zulassen, daß einem solchen Straftäter aus dem Ausland in Deutschland eine Berufsrennreiterlizenz erteilt wird. Es bedauert zudem die Einseitigkeit und die Beharrlichkeit, mit der in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema von bestimmter Seite argumentiert wurde. Dem Antragsteller steht gegen die Entscheidung die Möglichkeit der Berufung zum Oberen Renngericht offen.‘

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