Keine ‚Match-Races‘ – das sind die Gr?nde der Absage

Die „Match-Races‘ auf der Galopprennbahn in Mülheim wurden vom Vorstand des Direktoriums abgelehnt. Am Donnerstag erreichte uns eine Mitteilung des Dachverbandes, in der die Gründe der Absage dargelegt wurden, die wir im Folgenden unkommentiert wiedergeben:

1. Das Direktorium ist eine staatlich anerkannte Züchtervereinigung im Sinne des Tierzucht- und Tierschutzgesetzes. Daher unterliegt es der Kontrolle des Landwirtschaftsministeriums, so dass die Rennordnung als Satzungsbestandteil in elementaren Teilen weder durch den Vorstand noch durch die Mitgliederversammlung geändert werden könnte.

Von herausragender Bedeutung ist dabei die Durchführung von Leistungsprüfungen mit dem klar definierten Zuchtziel über eine Mindeststrecke von 1000 m. Sollte das Direktorium darüber hinweggehen, könnte die Anerkennung des Direktoriums seitens der staatlichen Stellen im Raum stehen.

Der Vorstand sieht sich daher außerstande, seine Zustimmung zur Abweichung von der Rennordnung (Mindestdistanz, mehr als ein Start innerhalb von 48 Stunden) zu geben.

2. Von wesentlicher Bedeutung bei der Entscheidung war auch der Gedanke des Tierschutzes. Die physische und psychische Belastung eines Rennpferdes ist bei einem 400-Meter-Rennen nicht geringer als in einem Rennen über 1000 Meter.

Auch ist die Konstitution des Vollblutpferdes für derart extreme Höchstleistungen nicht eingerichtet, so dass eine erhöhte Gefahr von Verletzungen (Gleichbeine, Gleichbeinbänder, Fissur, Fraktur) zu befürchten ist. Großen Bedenken begegnet schließlich die Absicht, die Pferde mehrmals (bis zu vier Mal) an einem Tag starten zu lassen.

Selbst bei den speziell auf Viertel-Meilen-Rennen gezüchteten Quarterhorses sind mehrere Starts pro Tag nicht erlaubt.

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