Oliver Schnakenberg (Foto links), Champion der Amateurrennreiter, musste sich am Montag vor dem Renngericht des Direktoriums verantworten. Es ging um seinen Ritt am 31. Januar auf dem Pferd Smartian. Die Rennleitung hatte ihn wegen ungenügender Wahrnehmung der Gewinnaussichten mit einem Reitverbot von zwei Tagen belegt.
Die Berufung des Direktoriums gegen die Ordnungsmaßnahme der Rennleitung des Neusser Reiter- und Rennvereins vom 31.12.2006 wird zurückgewiesen.
Der Kontrollausschuss des Direktoriums strebte mit seiner Berufung ein höheres Ordnungsmittel an, da er der Auffassung war, Amateurrennreiter Schnakenberg habe seine Gewinnaussichten grob fahrlässig nicht wahrgenommen.
Das Renngericht beurteilte die Reitweise Schnakenbergs nach dem letzten Hindernis zwar als nicht akzeptabel, wies die Berufung aber mit der Begründung zurück, dass Smartian dieses Rennen auch mit voller Unterstützung seines Reiters nicht hätte gewinnen können.











