Ein ziemlich schwammiges Urteil, nach dem man weitestgehend nicht schlauer als zuvor ist, fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag morgen in Sachen Sportwettenrecht. Es entschied, dass das staatliche Monopol in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht.
Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der ‚Wettleidenschaft‘ tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es ‚konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten.‘
Was das alles jetzt bedeutet, wie sich der Sportwettenmarkt nun entwickelt, und was für Auswirkungen das Urteil auf den Rennsport hat, ist momentan überhaupt noch nicht zu sagen.










