Insolvenzantrag ist gestellt: Hannover nun vor dem K.O.?

Quo vadis, Neue Bult? Diese Frage stellt sich nach der neuesten Entwicklung in Hannover. Dass die Bahn in der Niedersachsen-Metropole sich in einer finanziell ganz schwierigen Lage befindet, war allseits bekannt. Doch die Meldung, die am Freitag bekannt wurde, lässt schlagartig das ganze Ausmaß der Probleme ans Tageslicht treten. Man hat einen Insolvenzanbtrag gestellt!

Im Folgenden zitieren wir die Internet-Seite des Rennvereins www.neuebult.de. Selbstverständlich wird Sie GaloppOnline.de über den weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

‚Vorstand und Aufsichtsrat des Hannoverschen Rennvereins e.V. haben in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, am heutigen Freitag einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Aufsichtsrat unter Vorsitz von Gregor Baum hat Rechtsanwalt Andreas Brinkmann aus Hannover zum neuen Vorstandsmitglied berufen. Andreas Brinkmann wird heute den Weg zum Insolvenzgericht antreten. Mit dem Insolvenzverwalter soll erreicht werden, dass der Rennbetrieb fortgesetzt wird.

Professor Dr. Gerhard Sybrecht, Vizepräsident des Hannoverschen Rennvereins, ist von seinem Amt zurückgetreten.‘

Dazu ebenfalls eine Pressemitteilung von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannoverschen Rennvereins:

‚In seiner Sitzung am 18.10.2004 hatte der Aufsichtsrat ein vom Vorstand im Zusammenwirken mit einem Wirtschaftsprüfer und einem Rechtsanwalt entwickeltes Sanierungskonzept für den Verein verabschiedet.

Nach Vorstellung diese Konzeptes bei den Gläubigern des Vereins führte Herr Prof. Dr. Sybrecht zeitlich und inhaltlich nicht abgestimmte Verhandlungen mit der Hauptgläubigerin ohne den Aufsichtsrat zu informieren.

Das tragfähige Konzept von Vorstand und Aufsichtsrat für die Sanierung des Vereins wurde im Verlauf dieser Verhandlungen aufgegeben. Der von der Hauptgläubigerin in den Verhandlungen mit Herrn Prof. Dr. Sybrecht entwickelte Gegenvorschlag reicht dagegen nicht aus, um die eingetretene Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit des Vereins abzuwenden.

Eine Erklärung zu dieser Vorgehensweise hat Herr Prof. Dr. Sybrecht dem Aufsichtsrat gegenüber nicht abgegeben. Vielmehr ist er wenige Stunden vor der einberufenen Sitzung von seinem Amt als Vorstandsmitglied überraschend zurückgetreten.

Um die nach der Satzung des Vereins vorgesehene Mindestzahl von zwei Vorstandsmitgliedern sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung Herrn Rechtsanwalt Brinkmann zum weiteren Vorstandsmitglied neben dem Geschäftsführenden Vorstand, Herrn Luiking, bestellt.

Als Folge des Scheiterns des Konzeptes droht dem Verein die Zahlungsunfähigkeit. Der Vorstand ist daher gesetzlich verpflichtet, beim Amtsgericht Hannover unverzüglich ein vorläufiges Insolvenzverfahren einzuleiten.‘

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