Aufgrund einer Analyse der in letzter Zeit häufig vorgekommenen Platzquoten „10:10, 10:10, 10:10“ weist das Direktorium auf die Bestimmung des Paragraphen 15 Absatz 5 der Vorschriften für den Wettbetrieb hin. Darin geht es um die Berechnung bzw. Nichtberechnung von Sieg- und Platzquoten. Die Wetter werden darauf hingewiesen, daß die Rennvereine diese „Kann-Bestimmung“ ab sofort in der Praxis anwenden werden.
Dadurch kann es in besonderen Fällen in der Platzwe te zur Rückzahlung der Wetten kommen. Die Bestimmung, die seit vielen Jahren Bestandteil der Vorschriften für den Wettbetrieb ist, lautet:
„Wenn bei der Errechnung der Sieg- und Platzquoten die behördlich genehmigten Totalisatorabzüge (Rennwettsteuer und sonstige Abzüge) nicht vollständig in Abzug gebracht werden können, kann die Quotenerrechnung entfallen, ausgenommen bei totem Rennen. Die Wetteinsätze sind dann ohne Abzüge zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.“
Dies bedeutet: Statt Platzquoten von 10:10, 10:10, 10:10 kann es in Zukunft auch zur Rückzahlung aller Einsätze in der Platzwette kommen. Für die Wetter entsteht somit keinerlei Nachteil, für die die nicht getroffen haben, sogar ein Vorteil.









