Nach einem mehr als viereinhalbstündigen Verhandlungsmarathon gab Renngerichtsvorsitzender Frank Heckenbücker am Freitagabend gegen Viertel vor Acht das Urteil des Renngerichts in der Berufungsverhandlung zur Disqualifikation der Stute Berlin Berlin im IDEE Hansa-Preis bekannt. Die Berufung von Besitzerin Heike Bischoff-Lafrentz wird zurückgewiesen und die Entscheidung der Hamburger Rennleitung bestätigt.
Damit bleibt die Stute des Gestüts Görlsdorf als Siegerin des Hamburger Gruppe II-Rennens vom 30. Juni disqualifiziert. Der Einlauf des IDEE Hansa-Preises lautet also Runaway vor Girolamo und Silvaner.
Das Renngericht, dem neben dem Vorsitzenden noch die Beisitzer Horst Greis und Mirko Roßkamp angehörten, folgte damit nicht der Berufungsführerin, und auch nicht dem Kontrollausschuss, die beantragt hatten, die Disqualifikation zurückzunehmen.
Als Begründung erklärte das Renngericht, dass in der A- und B-Probe von Berlin Berlin die Substanz Omeprazol-Sulfid festgestellt wurde.
Die Argumentation der Berufungsführerin, der zum Teil der Kontrollausschuss des Direktoriums gefolgt war, dass unterschiedliche ‚Screening Limits‘ nicht zur Bewertung der Proben hätten führen dürfen, sah das Gericht als nicht maßgebend an.









