Der letzte bürokratische Akt zum Inkrafttreten der neuen Fassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes ist bewältigt.
Der Weg ist damit frei für die Rennwettsteuer-Rückerstattung an die Rennvereine auf Umsätze, die bei Buchmachern mit Auslandssitz auf deutsche Rennen getätigt werden. Viele Jahre hatte der Rennsport steuertechnisch an diesen nicht partizipiert.
Die entsprechende Änderung, der jüngst die EU-Kommission zugestimmt hat, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und erlangt damit zum 17.12.2020 ihre Anwendungswirkung.
Die Bekanntmachung erfolgte durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 18. Januar 2021.