Einen Teilerfolg erzielte Jockey Eduardo Pedroza bei seiner Berufung am Donnerstag vor dem Renngericht in Köln. Der Wöhler-Stalljockey (Foto) war gegen das Urteil der Dortmunder Rennleitung vom 10. Februar in Berufung gegangen, die ihm nach seinem Ritt auf dem Wegner-Schützling Dark Fellow eine Sperre von zwölf Renntagen aufgebrummt hatte, weil er im Schlussbogen den Kollegen Andre Best auf der späteren Siegerin Kurfürstin grob behindert hatte.
Ein grob fahrlässiges Verhalten des Topjockeys stellte nun allerdings auch das Renngericht fest, das der Meinung war, dass Pedroza sich besser umschauen und sich vergewissern hätte müssen, dass er bei seinem Manöver niemanden behindert.
Dennoch verminderte das Renngericht die Strafe um zwei Renntage, Pedroza steht deshalb für zehn Renntage bis zum 6. April am Zaun. Somit war seine Berufung nur teilweise erfolgreich. Er darf allerdings an den Tagen dazwischen, wenn in Deutschland keine Rennen stattfinden, im Ausland in den Sattel steigen.
Kirsten Schmitt, die von der Rennleitung in Neuss am 11. Februar wegen Schädigung des Ansehens des Rennsports (sie hatte das Pferd Winter Power zu spät angehalten, wegen einer Verletzung musste die Stute später eingeschläfert werden) zu 15 Renntagen Sperre verurteilt worden war, zog ihre Berufung mangels Erfolgsaussichten zurück.












