Der Derby-Protest: Keine Revision mehr möglich

In Sachen des Derby-Protestes kann es keine Revision der unterlegenen Partei vor der Verbandsgerichtsbarkeit des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen mehr geben. In Disqualifikationsfragen ist der Gang vor das Obere Renngericht ausgeschlossen. Diese ist nur in anderen Fällen, beispielsweise Lizenzentzügen, möglich.

Das Direktorium teilt hierzu offiziell mit: „Gegen die gestrige Entscheidung des Renngerichts als Berufungsinstanz sieht die Rennordnung keine weiteren Rechtsmittel vor. Das Renngericht war bereits die Berufung gegen die Protestentscheidung der Rennleitung. Nach Nr. 676 RO ist die Revision nur in den Fällen zulässig, in denen das Renngericht auf Entziehung der Rennfarbe, der Lizenz, der Reiterlaubnis auf mehr als sechs Monate oder auf Ausschluss oder Verweisung erkennt. In Protestverfahren ist keine Revision vorgesehen.“

Offen steht dem Team um Dschingis Secret nach der Ablehnung der Berufung gegen die Entscheidung der Hamburger Rennleitung, die Derby-Reihenfolge zu belassen, natürlich der Weg vor ein öffentliches Gericht. Das wäre wohl das Landgericht Köln.

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