Für gewaltige Aufregung hat in der Rennsportszene die Entscheidung des Oberen Renngerichtes gesorgt, eine Renngerichts-Entscheidung in Sachen Deutsches Derby 2016 aufzuheben und eine Regelung anzustreben, nach der im Falle übertriebenen Peitscheneinsatzes eine Disqualifikation des betroffenen Pferdes zu erfolgen habe.
Jan Antony Vogel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen, sagte am Freitag: „Wir müssen jetzt zunächst einmal auf die Entscheidungsgründe warten, also die Entscheidung des Oberen Renngerichts in der Gesamtheit lesen, wenn sie uns vorliegt. Bis jetzt kennen wir auch nur die kurze Mitteilung, die nach der Sitzung veröffentlicht wurde. Wir werden dann sehen müssen, ob die Argumente nachvollziehbar sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben.“
Im übrigen könnte das Präsidium des Dachverbandes in den laufenden Prozess eingreifen. In Ziffer 696 der Rennordnung heißt es: „Das Präsidium des Direktoriums kann jede Maßnahme treffen, die im Interesse des Zucht- und Rennbetriebes, insbesondere seiner ordnungsmäßigen Durchführung, geboten erscheint. Es kann in einem Ausnahmefall von der Rennordnung abweichen, wenn dem Gesamtinteresse der deutschen Vollblutzucht und seiner Leistungsprüfungen vorrangige Bedeutung einzuräumen ist.“













