Derby 2016: OLG Köln entscheidet am 31. Oktober

Am Mittwoch fand vor dem 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln eine weitere Verhandlung in Sachen Deutsches Derby 2016 statt, das Isfahan gegen Savoir Vivre und Dschingis Secret gewonnen hatte. In der Verhandlung wurde die Angelegenheit weder beidseitig für erledigt erklärt noch wurde ein Urteil gesprochen. Dieses ist jetzt auf den 31. Oktober 2019 terminiert. Indes deuten alle Ergebnisse der Vorberatungen darauf hin, dass Isfahan der Derbysieger bleibt und auch kein neues Urteil der Verbandsgerichtsbarkeit notwendig sein wird.

Sowohl der Reiter von Isfahan als auch derjenige von Savoir Vivre hatten im damaligen Derby die Peitsche zu oft eingesetzt, die beiden Jockeys wurden bestraft, indes wurde keine Disqualifikation ausgesprochen. Diese hatte Dschingis Secrets Besitzer Horst Pudwill angestrebt.

Einer Entscheidung der Rennleitung über einen besitzerseits eingelegten Protest folgte ein Urteil des Renngerichts, eines des Oberen Renngerichts, ein neuerliches des Renngerichts und eines des Landgerichtes Köln. Nun ist das Oberlandesgericht Köln die letzte Instanz vor dem Gang zum Bundesgerichtshof.

In der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter Thomas Manteufel die bisherigen Entscheidungen und Argumentationen der Parteien beleuchtet und wie schon das Landgericht Köln erneut die Verbandsautonomie des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen betont. Man habe nicht die Absicht, sich inhaltlich mit dem Fall auseinanderzusetzen. Entgegen der Sichtweise des Landgerichtes ließ der Zivilsenat unter Manteufels Vorsitz darüber hinaus durchklingen, dass man zusätzlich auch nicht dazu tendiere, eine neue Entscheidung des Renngerichts zu fordern.

Dies hätten die Vorberatungen des Senats ergeben. Das zweite Urteil des Renngerichts (welches eine zwischenzeitige Entscheidung des Oberen Renngerichtes als „Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung“ bezeichnet hatte) sei faktisch eine Entscheidung gewesen, obwohl man inhaltlich komplett beim ersten Urteil geblieben war. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass das Renngericht neben den inhaltlichen Aspekten auch betont habe, dass die Protestfrist nicht eingehalten worden sei.

Nach der zusammenfassenden Beurteilung der Vorberatungen der Zivilkammer stellte Manteufel die Frage in den Raum, ob beide Parteien die Angelegenheit für erledigt erklären wollten, bei Aufrechnung der Kostenfolge. Nach einigen Beratungen erklärten sich Rechtsanwältin Vanessa von Heyden und Bernd Dietel als Vertreter des Klagenden Horst Pudwill damit einverstanden, sowohl das Direktorium als auch der anwaltlich vertretene Isfahan-Besitzer Dr. Stefan Oschmann indes nicht. Man wolle, so erklärten beide Seiten, „eine Entscheidung des Senats.“

Sollte die Entscheidung des OLG in die Richtung gehen, wie sie in der Verhandlung dargelegt wurde, wäre das Derby verbandsgerichtlich final entschieden, weil es keiner neuen Entscheidung mehr bedürfte. Es bliebe der Gang vor den Bundesgerichtshof. Bernd Dietel als Vertreter von Horst Pudwill hat nach der Verhandlung schon angekündigt, diesen möglicherweise tatsächlich gehen zu wollen.

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