Corona-Schutzverordnung: Pferderennen erlaubt!

Gute Nachricht für den Rennsport! Galopp- wie auch Trabrennen bleiben in Zeiten des Lockdowns erlaubt.

In der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. November 2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung“ des Landes Nordrhein-Westfalen werden Pferderennen wie bisher sogar explizit als erlaubt erwähnt.

In §9 heißt es unter Punkt (3): „Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.“

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