Die Bundesländer haben offenbar einen Durchbruch in Sachen eines neuen, dann ab 1. Juli 2021 gültigen, Glücksspielstaatsvertrages erzielt.
Es soll, so berichten zahlreiche Medien unter Berufung auf Verhandlungskreise, eine Erlaubnis bisher illegaler Angebote wie Online-Poker und Online-Casinos geben, indes auch einen deutlich ausgeweiteten Spielerschutz. Die nötigen Konzessionen – auch für Sportwetten – verteilt eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts.
In Sachen Spielerschutz ist die Rede von einem monatlichen Einzahlungslimit von 1000 Euro. Es soll offenbar nicht ein Umsatzlimit werden, da erzielte Gewinne zum weiteren Wetten verwendet werden können. Es soll, so heißt es, nicht mehr möglich sein, sich bei Sportwetten bei mehreren Anbietern gleichzeitig einzuloggen und entsprechend Quotenvergleiche für Live-Wetten anzustellen. Ohnehin sollen Live-Wetten eingeschränkt werden, reine Ereigniswetten indes zugelassen bleiben.
Aufgebaut soll eine rund 300 Mann starke Behörde, die das Online-Wettgeschäft überwachen soll, nach derzeitigem Stand soll diese in Nordrhein-Westfalen ihren Sitz haben. In diesem Zuge ist auch eine Sperrdatei geplant.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird als eine weitergehende Liberalisierung angesehen, trotz der Konzessionsnotwendigkeit und der strikten Auflagen. Online-Angebote sollen in die Legalität überführt werden.
Im Frühjahr 2019 hatten sich die Länder bereits auf eine zeitlich befristete Neuregelung des Sportwettenmarktes geeinigt. Schon damals ging es darum, eine Liberalisierung privater Anbieter von Sportwetten zu erreichen, die sich lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone befunden haben.
Inwieweit der neue Glücksspielstaatsvertrag auch Auswirkungen auf die Pferdewette haben wird, wird sich zeigen. Zunächst müssen ohnehin noch die Ministerpräsidenten zustimmen, das soll im März geschehen.












