Für einen Monat hatte die Hamburger Rennleitung Ittlingen-Stalljockey Andreas Boschert nach dessen Auseinander-setzung mit dem Hoppegartener Jockey David Vincent Smith nach dem 5. Rennen der Veranstaltung am 1. Juli an den Zaun gestellt. Gegen dieses Urteil hate der 35jährige Berufung eingelgt und damit vor dem Renngericht in Köln am Dienstag teilweise Erfolg. Viereinhalb Stunden wurde im Renngericht des Direktoriums mit zahlreichen Zeugenaussagen verhandelt.
Dabei war das Renngericht unter Vorsitz von Dr. Heinz Faßbender am Ende zu der Entscheidung gekommen, dass es sich bei der Auseinandersetzung zwar von einer von Boschert gesuchten Handgreiflichkeit und leichter Körperverletzung handelt, man aber nicht von einer Schlägerei reden könne.
Dennoch wurde Boschert (Foto) wegen Verstoßes gegen Paragraph 590/1 der Rennordnung (Schädigung des Ansehens des Galopprennsports) für acht Renntage gesperrt. So ist Boschert für die Renntage am 14. 16., 17., 19., 21., 23., 24. und 27. Juli gesperrt, kann aber an den anderen Tagen bei Veranstaltungen im Ausland teilnehmen.










