Aufatmen bei den Aktiven: Winterrennen sind gesichert

Zittern müssen die Anhänger von Galopprennen im Winter nur wegen der Temperaturen. Denn eine äußerst positive Meldung kommt von der Betriebs Gesellschaft Galopp (BGG), die die Durchführung von durchgehenden Rennver-anstaltungen während der kalten Jahreszeit vermeldet. Im Folgenden die Pressemitteilung aus dem Wochenrennkalender im Wortlaut:

‚Seit vielen Jahren gibt es bei den Galopprennen in Deutschland keine Winterpause mehr. Wenn witterungsbedingt die Grasbahnen nicht mehr benutzbar sind, geht es auf Sand weiter. Dafür wurden in Neuss und Dortmund Sandbahnen gebaut, auf denen bei jeder Witterung, auch unter Flutlicht, Galopprennen möglich sind.

Die Finanzierung der Renntage in den Wintermonaten wurde in den vergangenen Jahren immer schwieriger. Nur durch Zuschüsse waren die Veranstalter in Neuss und Dortmund noch in der Lage die Renntage durchzuführen. Diese erreichten in der vergangenen Saison Größenordnungen, die nicht mehr aufzubringen sind.

Alle am deutschen Galopprennsport Beteiligten sind sich einig. Eine bis zu viermonatige Unterbrechung kann und darf es nicht geben. Das Angebot Galopprennen muss im hart umkämpften Spiel- und Wettmarkt auch im Winter präsent bleiben. Zudem würden vier Monate ohne Verdienstmöglichkeiten kleinere Rennställe und viele Aktive möglicherweise in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Grasbahnrenntage sind im November 2005 in München, Köln, Dresden und Frankfurt, im März 2006 in Mülheim, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Krefeld vorgesehen. Um in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 1. April 2006 jedoch an jedem Samstag und Sonntag Galopprennen anbieten zu können, sind weitere 32 Renntage erforderlich.

Da ein einzelner Veranstalter das wirtschaftliche Risiko von Renntagen im Winter nicht tragen kann, hat die BGG Betriebsgesellschaft Galopp-Rennvereine mbH die Organisation der zusätzlich erforderlichen Renntage im Winter 2005/2006 übernommen. Die BGG ist der Zusammenschluss der deutschen Galopprennvereine.

Mit dem Veranstalter in Neuss wurden bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen, auch Dortmund wird sich aller Voraussicht nach daran beteiligen. Vorgesehen ist zudem im Dezember, Januar und Februar jeweils zwei Renntage auf einer Grasbahn anzubieten, sofern die Witterung dies zulässt. Mülheim und Bremen haben hier ihre Bereitschaft erklärt.

Um die Unterdeckung in einem vertretbaren Rahmen zu halten, müssen erhebliche Einsparungen vorgenommen werden. Dankenswerterweise haben die wichtigsten Partner des Galopprennsports ebenfalls hieran mitgewirkt.

Nicht gekürzt werden dagegen die Rennpreise. Nur mit einem attraktiven Angebot können ausreichend und interessant besetzte Rennen präsentiert werden. Dies wiederum ist eine unabdingbare Voraussetzung für gute Totalisatorumsätze, die wichtigste Finanzierungsquelle der Renntage.

So werden an jedem Renntag neun Rennen mit einem Durchschnittsrennpreis von 4.000 Euro angeboten, insgesamt sind an den 32 Renntagen 1,2 Mio. Euro zu gewinnen. Die Transportkostenzuschüsse bleiben ebenfalls unverändert, werden bei aus grösseren Entfernungen anreisenden Pferden sogar noch erhöht. Somit ist auch vertretbar, dass die Einsätze von 1,0 auf 1,5 Prozent angehoben wurden. Dies wurde von der Mitgliederversammlung des Direktoriums für die Winterrennen ebenso beschlossen wie die Regelungen zum Sandbahnhandicap.

Wichtige Änderungen gibt es mit Wirkung vom 1. November 2005 für die Rennen auf den Sandbahnen.

1. Ab 1. November 2005 wird für die Sandbahnrennen ein spezielles Handicap erstellt. Alle Pferde beginnen in Ausgleichen auf der Sandbahn mit ihrem aktuellen Ausgleichsgewicht (GAG). Starts auf Sandbahnen verändern je nach Leistung das GAG nach oben oder unten. Für Grasbahnen bleibt das zuvor festgelegte Ausgleichsgewicht unabhängig von den Sandbahnstarts bestehen.

Beispiel: Gewinnt ein Pferd auf der Sandbahn ein oder mehrere Rennen, so startet es dennoch beim späteren Auftritt auf einer Grasbahn ohne Aufgewicht mit der früheren GAG-Marke. Andererseits kann durch Sandbahnstarts auch kein GAG-Gewicht nach unten verändert werden.

2. Pferde, die ab 1. November auf der Sandbahn ihren ersten Lebenssieg überhaupt und ggf. weitere Siege erzielen, gelten für Grasbahnen weiterhin als sieglos und sind auf Grasbahnen in Rennen für sieglose Pferde startberechtigt.

Beispiel: Ein Pferd kann künftig auf der Sandbahn und danach auf der Grasbahn ein Rennen für sieglose Pferde gewinnen.

3. Auf der Sandbahn erzielte Gewinnsummen und Platzierungen gelten jedoch auch auf der Grasbahn für die Zulassung und Gewichteberechnung in Altersgewichtsrennen in vollem Umfang.

4. Für die Qualifizierung in Ausgleichen auf der Grasbahn finden Starts auf der Sandbahn keine Berücksichtigung. Das bedeutet, dass ein Pferd durch Leistungen auf der Sandbahn kein GAG für Grasbahnrennen erhält. Weiterhin werden Starts auf der Sandbahn nicht für die Qualifikation zur Teilnahme an einem Ausgleich auf der Grasbahn berücksichtigt.

Die Ausschreibungen der Renntage im November 2005 sind an anderer Stelle dieses Wochenrennkalenders veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen für die Monate Dezember bis März erfolgt in Kürze.‘

BGG Betriebsgesellschaft Galopp-Rennvereine mbH
Hans L. Matthiessen

Nächste Renntage

Galopprennen in Deutschland
Sa., 15.11.Krefeld
Mi., 19.11.Dresden
So., 07.12.Dresden
So., 14.12.Dortmund (S)
So., 28.12.Dortmund (S)
So., 04.01.Dortmund (S)
Galopprennen in Frankreich
Mi., 12.11.Nantes, Marseille Vivaux
Do., 13.11.Pau, Fontainebleau
Fr., 14.11.Saint-Cloud
Sa., 15.11.Croise-Laroche, Auteuil
So., 16.11.Angers, Toulouse, Auteuil
Mo., 17.11.Lyon la Soie, Le Mans