Alkohol-Urteil: Andreas Helfenbein muss 1 Monat zusehen

Um 17:12 Uhr fiel in Köln das Urteil im Fall ‚Helfenbein‘. Nach etwas mehr als einer Stunde Verhandlung bestätigte der Ordnungsausschuss das, was der Kontrollausschuß zuvor gefordert hatte: Einen Monat Sperre für Jockey Andreas Helfenbein. Dieser wird nun vom 15. April bis zum 15. Mai am Zaun stehen, wird 12 Renntage zusehen müssen, wie seine Kollgegen um Siege fighten.

‚Ich kann mit diesem Urteil sehr gut leben. Ich habe einen Fehler begangen und musste dafür natürlich entsprechend bestraft werden. Ein Glück fällt die Strafe nicht auf Baden-Baden oder Hamburg‘, so Helfenbein unmittelbar nach der Verhandlung gegenüber GaloppOnline.de.

Helfenbein, der ohne Rechtsbeistand in Köln erschienen war, wird während seiner Sperre vier Grupperennen verpassen. ‚Es handelt sich zwar nur um einen Monat, aber diese Sperre trifft den Jockey schon hart, da er sehr viele Rennen verpasst‘, so der Tenor des Ordnungsausschusses.

Nach Alessandro Schikora ist Helfenbein bereits der zweite Reiter, der den erst kürzlich eingeführten Alkohol-Proben zum Opfer gefallen ist. Sieben Flaschen ‚Desperado‘ (zwischen 20.00 und 1.00 Uhr bei einem Kölner Mexikaner) am Vorabend des Gelsenkirchener Renntages waren dann doch zu viel. ‚Als ich zu den Rennen erschienen bin, war ich mir sicher, keinen Restalkohol im Blut zu haben‘, betonte der Jockey auch noch einmal am Verhandlungstag.

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