Änderung des auszuwiegenden Gewichtes

Ein wichtiger Hinweis in Richtung der Jockeys erreichte uns am Donnerstagabend, was das Auswiegen angeht.

„Für die Durchführung der Leistungsprüfungen ohne Zuschauer wurde den Reiterinnen und Reitern wegen der derzeitigen Schließung der Saunen die Erlaubnis erteilt, zwei kg zusätzlich auszuwiegen.

Am 13. Mai 2020 hat das Präsidium von Deutscher Galopp beschlossen, dieses zusätzlich auszuwiegende Gewicht mit Wirkung vom 18. Mai 2020 von zwei Kilo auf ein Kilo zu reduzieren.“

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