Ab 01.01.2013: Nur noch f?nf Peitschenschl?ge erlaubt

Die Mitgliederversammlung des Direktoriums befasste sich am Dienstag auch mit der Peitschenregelung, die dann auch mit stärkerer Berücksichtigung von Tierschutzaspekten neu geregelt wurde. So sind künftig nur noch 5 Schläge erlaubt und unabhängig vom individuellen Verschulden wird bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe fällig.

Weitere Änderungen sind: Die Erhöhung des Grundgewichtes in Flachrennen auf 52 kg, der Nennungsschluss auf 11.30 Uhr verlängert und die Vorstarterangaberegelungen verändert und konkretisiert. Die kompletten Rennordnungsänderungen, die ab 01.01.2013 gelten, veröffentlichen wir in der kommenden Ausgabe.

Darüber hinaus gibt es eine Änderung in der Besetzung des Renngerichts mit Herrn Rechtsanwalt Frank Heckenbücker als Vorsitzenden (bislang Stellvertreter) und Herrn Rechtsanwalt Mirko Roßkamp als stellvertretenden Vorsitzenden (bislang Stellvertreter im Ordnungsausschuss), die beide einstimmig gewählt wurden.

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