In den Corona-Verordnungen der Bundesländer ist die 3G-Regel mittlerweile fest verankert. Das hat Auswirkungen auf die Renntage der deutschen Rennveranstalter.
Diesen ist erlaubt, 50 Prozent der Maximalauslastung an Zuschauern auf die Bahn zu lassen. Bis 5.000 Besucher ist die Besucherzahl unkritisch, mehr darf es nur bis zu besagten 50 Prozent der Maximalauslastung, der so genannten Höchstkapazität, sein.
Für die nun anstehenden Renntage in Iffezheim und Köln gilt die 3G-Regel. Zutritt auf die Bahn hat, wer geimpft, genesen oder getestet ist.
Während in Nordrhein-Westfalen der Antigen-Schnelltest 48 Stunden alt sein darf, gilt in Baden-Württemberg und damit für die Große Woche die 24-Stunden-Regel.