Frankreich-Preitschenregel: Ab 1.9. Disqualifikation ab neun Einsätzen

Ab dem 1. September ist in Frankreichs Rennsport die Disqualifikation eines Pferdes möglich, bei dem die Peitsche zu oft eingesetzt wurde.

Ab neun Einsätzen – erlaubt sind vier – wird das entsprechende Pferd aus der Wertung genommen, und zwar bevor die Wetten ausbezahlt werden. Das heißt, dass die Wetten von einer solchen Disqualifikation tangiert sein werden.

Ob es zu einem solchen Fall jemals kommen wird, ist eher zweifelhaft, bei vier erlaubten Einsätzen braucht es fünf, also doppelt so viele Übertretungen, bevor es eine Disqualifikation geben kann.

In Deutschland sind drei Einsätze erlaubt. Bei jedem Einsatz darüber hinaus setzt es eine empfindliche Strafe für den Jockey. Mehr zu lesen hier. Bei neun Einsätzen wäre der entsprechende Reiter hierzulande fast anderthalb Jahre gesperrt!

Nach langen Diskussionen und Abwägungen hat sich eine Kommission in Deutschland gegen eine Disqualifikationsfolge ausgesprochen. Bis dato halten sich die Übertretungen um einen, maximal zwei Einsätze, in Deutschland in sehr engen Grenzen, was die neue Peitschenregel zu einem Erfolg gemacht hat.

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