Die Sonderregelungen für den Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Sonntag erneut auf die corona-bedingten Regeln hin:

“Für den Sonntag, 29.November 2020 – Dortmund – gelten folgende Sonderregelungen: Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular unter www.dortmunder-rennverein.de/akkreditierung. (Bei Einzelpferden sind max. 2 Besitzer, 1 Pferdeführer und 1 Trainer erlaubt. Anmeldungen von z.B. 6 Personen bei 2 Pferden können nicht akzeptiert werden. Wir weisen darauf hin, den Aufenthalt auf dem Rennbahngelände auf das Minimum zu reduzieren ist.

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

Personen, die sich nicht bis zum Samstag, 28. November 2020 elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Das Personal ist angewiesen hier stringent zu handeln, um den Erfolg unserer Maßnahmen nicht zu gefährden.

Die Zufahrt zur Rennbahn (für Stallbereich und allgemein) erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt zum Parkplatz „A“ (Leuchtreklame „Wettstar“) vom Rennweg aus. Es gibt keinen Zugang vom Parkplatz B oder C an diesem Tag – also kein Zugang in Höhe des Sekretariats – Dies gilt generell für jeden Teilnehmer!!!!!!!

Ein zentraler „Check -in “ findet an der Zufahrt statt. Dort werden die Personalausweise oder andere amtliche Lichtbildausweise kontrolliert. Der Check-in ist ab 11:00 Uhr geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat unter 0231 562266-0 anmelden und den Anweisungen folgen.

Die Pferdetransporter fahren vom Check-in in den Stallbereich. Groß-LKW können nach Voranmeldung auch in Höhe der Reithalle in den Stallbereich fahren.

Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. In den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung. Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – hinter dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna ist geschlossen.

Die Wettannahme, das Bistro, das Restaurant und die geschlossenen Tribünen sind NICHT geöffnet. Es wird einen Imbiss-Stand geben. Bitte beachten Sie das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um diesen Stand herum Speisen/Getränke zu verzehren.

Wettkassen stehen an diesem Renntag nicht zur Verfügung. Bitte weichen Sie auf die Online-Angebote an diesem Renntag aus.

Auf dem gesamten Gelände – Innenbereiche, Gebäude, Stallbereich und allen Freiflächen besteht jederzeit die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dementsprechend ist das Rauchen rund um die Gebäude verboten.

Verstöße gegen diese Regel führen nach dem Hygienekonzept „Deutscher Galopp“ zum Verweis von der Rennbahn.”

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