Die Sonderregelungen für Hoppegarten

Der Rennverein in Hoppegarten weist auf die Sonderregelungen zu seinem Renntag am Sonntag hin.

Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden. Pro Startpferde können zwei Besitzer/innen registriert werden. Bei Einzelpferden sind max. ein Pferdeführer und der Trainer erlaubt. Der Aufenthalt auf der Rennbahn sollte von allen Anwesenden auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das Formular unter https://www.hoppegarten.com/registrierung-renntag/.

Personen, die sich nicht bis Samstag, 22. Mai 2021, 12:00 Uhr elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt – wer nicht auf der Liste steht, erhält keinen Zutritt.

Auf die aktuell gültigen Regeln zur Einreise in das Land Brandenburg aus Risikogebieten weisen wir ausdrücklich hin. Diese sind einzusehen unter https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/ unter „Fragen und Antworten zu Einreise- und Quarantäneregelungen im Land Brandenburg“.

Trainer/-innen, Besitzertrainer/-innen und Rennsport-Personal (z.B. Reiter/in, Pferdeführer/in, Transporteur, Hufschmied, Tierarzt), die mit dem PKW anreisen, nutzen den Parkplatz C (Einfahrt Goetheallee 1, 15366 Hoppegarten).

Besitzer/-innen, Funktionspersonal (Funktionäre, Ordnungsdienst, Toto, Catering, Reinigung, etc.), Mitarbeiter/-innen Technik und Promotion sowie Presse / Medien nutzen den Parkplatz A (Einfahrt Rennbahnallee, 15366 Hoppegarten).

Der Zutritt zum Gelände sowie Parkmöglichkeiten für die Personen, die mit Pferdetransportern anreisen, erfolgt über den Einlass an den Stallungen (Einfahrt Goetheallee 3, 15366 Hoppegarten).

Bitte beachten Sie, dass strikte Eingangskontrollen mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises stattfinden. Nur nach erfolgreicher Eingangskontrolle und der Übergabe eines Einlassbändchens ist das Betreten des Areals erlaubt.

Die Einlassbändchen sind ausschließlich an den Eingängen erhältlich. Die Bändchen sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände zu tragen und den Ordnern an den Durchgängen ungefragt vorzuzeigen. Beim Verlust eines Bändchens kann dieses nur an dem Einlass erneuert werden, an dem man sich angemeldet hat.

Berufsrennreiter müssen einen negativen und nicht älter als 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen und sich zudem am Eingangsbereich mittels Schnelltest testen lassen. Einer Meldung durch den durchführenden Arzt, den Rennverein oder das medizinische Fachpersonal an das zuständige Gesundheitsamt wird zugestimmt. Wir bitten genügend Zeit bei der Anreise einzuplanen!

Den Zutritt zur Jockeystube erhalten nur negativ getestete Personen. Duschen dürfen nur einzeln genutzt werden, die Sauna ist geschlossen.

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ist auf dem gesamten Gelände verpflichtend.

Jedweder Körperkontakt ist zu unterlassen. Dies gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit mehreren Personen. Jede Person hat, soweit möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Es stehen auf der Rennbahn drei Wettkassen zur Verfügung.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen des Hygienekonzeptes und deren Umsetzung können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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