Nicht unumstritten war die Entscheidung der Düsseldorfer Rennleitung nach dem Preis der Galerie an der Börse am 24. März in Düsseldorf. In dem Maidenrennen für die Dreijährigen über 2100 Meter hatten die Stewards den als Erster über die Linie gegangenen Nubius wegen Behinderung disqualifiziert, und hinter die Zweitplatzierte La Pradera auf den zweiten Platz gesetzt. Gegen diese Entscheidung war der Stall Nizza als Besitzer von Nubius in Berufung gegangen.
Am Dienstag stand vor dem Renngericht in Köln die Berufungsverhandlung an. Dabei wurde die Berufung mit 2:1-Stimmen vom Renngericht abgewiesen, sodass es bei dem Einlauf La Pradera vor Nubius bleibt.
Ebenfalls abgewiesen wurde die Berufung von Nubius’ Jockey Dennis Schiergen gegen das eintägige Reitverbot, dass die Rennleitung gegen ihn verhängt hatte.