LUGAS – Neue Regulierung von Wetten im Internet

Zum 1.1.2023 ist eine neue Regulierung zu Pferdewetten im Internet in Kraft getreten, die massive Auswirkungen auf sowohl Anbieter als auch Wetter haben wird.

Der so genannte Glücksspielstaatsvertrag hat die Einrichtung eines länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems („LUGAS“) in Deutschland vorgeschrieben.

Was es damit auf sich hat? Es werden die Daten aller registrierten deutschen Kunden zentral und verschlüsselt gespeichert, bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle. „Zentrale Aufgabe der GGL ist es, ab 1.1.2023 den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, in dem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten“, heißt es auf der Webseite der GGL.

Kernpunkte der neuen Regelung sind die Setzung von Einzahlungslimits und die „Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern“.

Einzahlungslimits:
Es gilt grundsätzlich ein deutschlandweites, anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat (mehr soll nach entsprechender Bonitätsprüfung durch einzelne Anbieter möglich sein).

Paralleles Wetten:
Man kann jetzt nur noch auf einer Wett-Plattform zur gleichen Zeit aktiv sein. Wer bei einem Anbieter eine Wette tätigt, kann nicht gleichzeitig bei einem anderen Wettanbieter wetten. Wenn man den Anbieter wechseln möchte, muss man sich ausloggen und fünf Minuten warten, bevor neim neuen Anbieter eine Wette getätigt werden kann.

Auf der Webseite der Behörde ist dieser technische Prozess wie folgt beschrieben: „Hierfür werden die Funktionen „Spielerstatus „Aktiv“ setzen, „Spielerstatus „Inaktiv“ setzen“ angeboten. Sobald ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ausführen lassen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen auf Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe „Inaktiv“ setzen.“

Auf der Liste der erlaubten Anbieter für Pferdewetten, die die genannten neuen Regelungen entsprechend umsetzen, sind alle bekannten Namen zu finden.

Welche Implikationen diese neuen Regelungen haben sind bis dato kaum absehbar. Vor allem wird man vor der Frage stehen, wie höhere Einsätze bei der 7gewinnt!-Wette abgebildet werden können. Diese neuen Regelungen bergen einigen Sprengstoff, wie es aussieht.

Bahnwetten in den Totalisator sind von den für das Internet geltenden Regeln natürlich nicht betroffen.

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