Bremer Gutachten-Hammer: Ersatzfläche muss her

Interessante Entwicklung in Bremen: Ein offizielles Gutachten wird die Stadt Bremen die geplante Bebauung der Galopprennbahn betreffend vor neue Probleme stellen.

In der Hansestadt gibt es seit dem Jahr 1976 ein Sportförderungsgesetz. Laut diesem müssen bei einer Inanspruchnahme von Sportanlagen für andere Flächen Ersatzanlagen bereitgestellt werden. Ein Gutachter bestätigt, dass es sich bei der Rennbahn um eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und Parkanlage handelt. Es wird ausdrücklich betont, dass die Galopprennbahn ein Sportplatz für „Reitsport“ ist und dass auch der Golfplatz als Sportplatz bezeichnet werden muss.  

Im Gutachten heißt es: „Es sind keine ernsthaften Argumente erkennbar, warum es sich bei der Galopprennbahn und dem Golfplatz nicht um eine Sportanlage handeln sollte.“ Weshalb diese Einschätzung wichtig ist? „Für die Rot-Grüne-Regierung war das im Vorfeld nicht sicher und so kam es zum Auftrag für das Gutachten“, so ein erfreuter Andreas Sponbiel, der Sprecher der Bürgerinitiative Rennbahngelände Bremen.

Anhänger des Galopprennsports sollten indes nicht zu sehr jubeln: Es ist laut Gutachten nicht die Rede davon, dass die Ersatzanlage für den gleichen Sport genutzt werden muss. Andererseits darf man die Rennbahn ausdrücklich nicht durch einen Tennisplatz ersetzen. Mehrere Wettkampfteilnehmer müssen den Wettkampf in einer Sportart betreiben können – ein Fußballplatz wäre demnach ein adäquater Ersatz. Es muss allgemein eine Anlage sein, die für vergleichbar viele Zuschauer geeignet ist, wie die Galopprennbahn. Dies wird im Gutachten betont.

Sponbiel: „Eine solche Ersatzfläche mit passender Infrastruktur wird schwer zu finden sein. Und wenn es eine geben sollte, wird man laut fragen müssen, warum nicht diese anstatt der Galopprennbahn bebaut wird.“ Sein Fazit: „Die Luft wird dünner für die Landesregierung in Sachen Bebauung der Galopprennbahn.“

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