Berufung beim OLG Köln: Derby-Streit geht weiter

Nach dem erfolgten Urteil des Landgerichts Köln in Sachen des Deutschen Derbys 2016 geht es offenbar nicht nur vor der Verbandsgerichtsbarkeit weiter, sondern auch vor den ordentlichen Gerichten. Rechtsanwältin Vanessa von Heyden hat für Ihren Mandanten Horst Pudwill (Besitzer des damaligen Dritten Dschingis Secret) Berufung gegen die Landgerichts-Entscheidung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Das hat am Freitag Rechtsanwalt Bernhard Matusche, der Horst Pudwills Anwalt vor der Verbandsgerichtsbarkeit war und auch noch im Zivilprozess hinsichtlich der rechtlichen Abläufe innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit beratend zur Seite steht, mitgeteilt.

Ziel sei es, so Matusche, dass das Oberlandesgericht Köln das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen dazu verurteilt, die getroffene Entscheidung des Oberen Renngerichts zu respektieren. Diese hatte darauf gelautet, die Derby-Erstplatzierten Isfahan und Savoir Vivre zu disqualifizieren (Näheres hier). Das Renngericht hatte in der Folge diese Entscheidung als Nicht-Urteil bezeichnet und war bei seiner Entscheidung geblieben, dass es keine Disqualifikation gibt (Näheres hier).

Das Landgericht Köln hatte zwar diese Entscheidung des Renngerichts aufgehoben, im Übrigen aber die Klage von Horst Pudwill abgewiesen (Näheres hier). Inhaltlich wollte sich das Landgerichts angesichts herrschender Verbandsautonomie nicht mit dem Derby-Fall befassen, sondern hatte nur formaljuristische Maßstäbe angelegt.

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