Urteil im Fall Tylicki noch vor Weihnachten

Noch vor Weihnachten soll es im Fall des im Jahr 2016 schwer gestürzten Freddy Tylicki ein Urteil geben. Dies gab der High Court am Freitag bekannt. Hier wurde seit Montag der Betroffene selbst und Zeugen angehört. Am Freitag standen die Schlussplädoyers in dem Sechs-Millionen-Pfund-Fall an. Nach den Plädoyers liegt es nun an Richterin Karen Walden-Smith zu entscheiden, welche Rolle Graham Gibbons bei dem Unfall am 31. Oktober 2016 in Kempton spielte seit dem Freddy Tylicki gelähmt ist.

Edward Faulks QC, der Tylicki in diesem Fall vertritt, sagte dem Gericht am Freitag, dass dies „ein außergewöhnlicher Fall“ sei, und dass Graham Gibbons im besagten Rennen wenig Rücksicht auf seinen Kollegen genommen hatte. Dies führte letztlich zu dem Sturz. Im Gegensatz dazu sagt Patrick Lawrence, QC, Gibbons‘ Anwalt, in seinem Schlussplädoyer. „Wenn es überhaupt etwas war, dann eine kurzzeitige Fehleinschätzung meines Mandanten.“

Lawrence argumentierte, dass dieser Fall „bei weitem nicht mit dem von Caldwell verglichen werden kann und bezog sich dabei auf die Klage von Peter Caldwell, einem ehemaligen Jockey, der bei einem Sturz in Hexham verletzt wurde. Dieser klagte im Jahr 2001 erfolgreich gegen Mick Fitzgerald und Adrian Maguire. Lawrence fügte hinzu: „Man muss schon mehr als bloße Nachlässigkeit beweisen. Theoretisch wäre der Sturz in Kempton vermeidbar gewesen. Aber diese Art von Unfällen passieren von Zeit zu Zeit. Egal, wie vorsichtig man agiert. Hier müssen Entscheidungen binnen Sekunden getroffen werden.“

Gibbons Anwalt fügte hinzu: „Die Frage ist doch folgende: Führte Ungeschicklichkeit oder eine Fehleinschätzung zu dem Unfall? Wenn ja, dann liegt kein Verstoß vor. Es muss keine rücksichtslose Reitweise vorliegen, aber es muss mehr sein als ein Versehen, eine Fehleinschätzung oder ein Ausrutscher.“

Tylickis Anwalt hielt dagegen: „Dies war kein alltäglicher Vorfall. Es handelte sich um ein Flachrennen und es war sehr ungewöhnlich, dass ein Unfall dieser Art stattfand. Vielleicht war er bislang sogar beispiellos.“ Faulks zweifelte auch die von Gibbons vorgelegten Beweise an und verwies auf eine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer, sowie auf die Behauptung von Jim Crowley, der während seiner Zeugenaussage aussagte, Alkohol im Atem von Gibbons gerochen zu haben.  Auf Nachfrage der Richterin stellte Faulks aber klar, dass er keine Entscheidung darüber verlange, ob der Reiter an diesem Tag unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen stand.

Nächste Renntage

Galopprennen in Deutschland
So, 15.12. Dortmund
So, 22.12. Dortmund
Do, 26.12. Mülheim
So, 29.12. Dortmund
So, 05.01. Dortmund
So, 19.01. Dortmund
Galopprennen in Frankreich
Sa, 14.12. Deauville, Moulins
So, 15.12. Pornichet, Durtal, Pau
Mo, 16.12. Lyon la Soie, Cagnes sur Mer
Di, 17.12. Marseille Vivaux, Pau
Mi, 18.12. Deauville
Do, 19.12. Deauville