Während in Deutschland derzeit scheinbar über eine mögliche Nichtstarter-Regel bei Rennen mit Startmaschine diskutiert wird, hat die britische Rennleitung (BHA) nun Fakten geschaffen – auch bei Rennen ohne Startboxen. Ab kommender Woche dürfen britische Rennkommissare Pferde auch in Rennen mit Bänder- oder Flaggenstarts nachträglich als Nichtstarter werten, wenn sie am Start unverschuldet klar benachteiligt wurden.
Grundlage ist eine neue Regel, die bereits seit Mai 2024 für Rennen mit Startboxen gilt. Als Beispiel nennt die BHA das Pferd Maasai Mara, das bei einem Rennen im April 2024 in Sandown beim Start in die falsche Richtung stand. Solche Situationen könnten nun zur Nichtstarter-Erklärung führen – sofern das Pferd durch äußere Umstände und nicht durch eigenes Verhalten benachteiligt wurde.
Nicht als Nichtstarter gelten Pferde, die sich „selbst benachteiligen“, beispielsweise durch Drehen oder Stehenbleiben nach dem Startsignal – wie etwa Maughreen beim Cheltenham Festival oder Shishkin in Ascot 2023. Die Regelung soll Fairness für Aktive und Wetter schaffen und wird jeweils vor dem „Weighed In“-Signal geprüft und bekanntgegeben.
Auch in Deutschland gab es zuletzt Gespräche über diese mögliche Regelung, da es an vergangenen Renntagen zu Situationen kam, bei denen einige Starter vermeintlich benachteiligt wurden. Eine mögliche Änderung wird demnach in der Technischen Kommission diskutiert.