Zum Schutz der Wetter: Änderung der Rennordnung in Großbritannien

In Großbritannien kam es unter der Woche zu einer Änderung in der Rennordnung. Einhergehend bekam die am Renntag tätige Rennleitung größeren Spielraum in der Deklarierung von Nichtstartern.

Demnach kann die Rennleitung nun ein Pferd nachträglich zum Nichtstarter erklären, wenn sie davon überzeugt ist, dass dem Pferd ein fairer Start verwehrt wurde.

Wenn beispielsweise ein unruhiges Pferd von einem Starthelfer am Kopf genommen wird, um es zu beruhigen, er es dann aber möglicherweise zu spät loslässt und das Pferd dadurch verspätet abspringt, kann es nun nachträglich zum Nichtstarter erklärt werden. Genauso könnte aber ein Pferd, welches die Box selbständig öffnet und so möglicherweise einen Vorteil erlangt, ebenfalls nachträglich aus dem Rennen genommen werden.

Bisher konnte die Rennleitung bereits Pferde aus dem Rennen nehmen, wenn beispielsweise ein Reiter beim Start gar nicht wirklich auf dem Pferd saß (Füße in der Startmaschine außerhalb der Steigbügel) und der Starter dann „fälschlicherweise“ das Öffnen der Startmaschine ausgelöst hat.

Die ab 1. Mai eintretenden Regeländerungen wurden auch zum Schutz der Wetter der vorgenommen, sodass diese ihr Geld zurückerhalten, wenn das gewettete Pferd am Start klar benachteiligt wurde.

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