Neben der Goldenen Peitsche wurden am Mittwoch in den Räumlichkeiten von Deutscher Galopp drei weitere Berufungen verhandelt.
Yasmin Almenräder legte gegen die Entscheidung der Rennleitung Berufung ein, nachdem diese einen Protest der Trainerin zurückgewiesen hatte. Was war passiert: In Köln wurde am 9. Juli die von Almenräder für Robert van den Troost trainierte und im Ziel zweitplatzierte Anna Belle vom späteren Sieger Bottleofsmoke etwa 200 Meter vor dem Ziel stark behindert. Da der Rückstand von Anna Belle im Ziel zwei Längen betrug, waren die Stewards daher nicht davon überzeugt, dass Anna Belle ohne die Behinderung den Sieger Bottleofsmoke hätte schlagen können.
Und eben diesen Eindruck konnte das Renngericht auch am Mittwoch nicht finden. „Bottleofsmoke war für uns immer das besser gehende Pferd“, sagte Hans Römers, der für die Rennleitung als Zeuge befragt wurde. In die Bewertung floss auch mit ein, dass man Nina Baltromei im Sattel von Anna Belle als die stärkere Reiterin betrachtete, die es aber nicht schaffte, die Stute vor der Behinderung an Bottleofsmoke vorbeizuführen. Das Team um Anna Belle sah dies natürlich anders. Gottfried Reims, der für Deutscher Galopp im Raum saß, sprach in Fällen dieser Art von einer „Glaubensfrage“, in denen nach der neuen Regelung letztlich aber nur die Überzeugung eine Rolle spielt.
Ein anders gelagerter Fall war der von Liane am 29. Mai ebenfalls in Köln. Die von Christian von der Recke für den Stall Nizza trainierte Nutan-Tochter verlor den Sieg wegen zu wenig getragenes Gewichts. Auf das Protestverfahren von Deutscher Galopp disqualifizierte die Rennleitung Liane als Siegerin und nahm sie aus der Platzierung. Hier legte Christian von der Recke Berufung ein.
Der Fall war durchaus kurios: Weil sie zum Zeitpunkt des Sieges schon 30 Rennen gewonnen hatte, hätte Reiterin Antonia von der Recke nur zwei statt der drei Kilo Erlaubnis in Anspruch nehmen dürfen. Da der 30. Sieg schon vor der Starterangabe erreicht war, hat Deutscher Galopp die Stute basierend auf einem selbst eingelegten Protest disqualifiziert. Anders wird es gehandhabt, wenn ein Sieg, der eine Erlaubnis reduziert, erreicht wird und für Folgerennen die Starterangabe schon erfolgt ist. Dann bleibt die Erlaubnis noch bestehen.
Christian von der Recke sprach davon, dass Deutscher Galopp die Pflicht zur Kontrolle der Gewichte hat. Diese Kontrollpflicht hat der Dachverband jedoch laut Rennordnung nicht, gleichwohl er auf Fehler hinweist, sollten sie erkannt werden. Die Angabe des Gewichts obliegt der Verantwortung des Trainers. Christian von der Recke zog seine Berufung daraufhin zurück.
Auch der am 17. Juni in Dresden zweitplatzierte Flamboyant Fling, den Marko Megsner für den Stall Maximus trainiert, wurde aufgrund zu wenig getragenen Gewichts seines Reiters Shuichi Terachi aus der Platzierung genommen. Der Begründung seines Trainers, der in seiner Berufung angab, das Protestverfahren gegen sein Pferd sei nicht innerhalb der Frist von fünf Werktagen eröffnet worden, konnte das Gericht nicht folgen.
Megsner, der sich von Christian von der Recke in der Sache vertreten ließ, hatte Grund zur Annahme, die Frist sei nicht eingehalten worden, da auf dem Protestschreiben fälschlicherweise der 24. Juni als Datum eingetragen wurde. Tatsächlich aber wurde das Protestverfahren am 23. Juni von Deutscher Galopp vorbereitet und die Rennleitung hierüber rechtzeitig informiert.
In Dresden wurden an diesem Tag noch zwei weitere Pferde, die unter Terachi mit falschem Gewicht unterwegs waren, disqualifiziert. Diese waren Lord Charming und Direct Power. Einzig der von Terachi gerittene Skipjack, der an diesem Tag Letzter wurde, blieb in der Wertung. Man stellte im Laufe der Verhandlung fest, dass auch dieser eigentlich hätte disqualifiziert werden müssen, obwohl er Letzter wurde.