Besondere Bestimmungen zum Krefelder Renntag

Der Krefelder Rennclub weist auf die für den Renntag am Sonntag geltenden Vorschriften hin.

Besondere Bestimmungen zum Krefelder Renntag am Sonntag, 8. August

Durchführung von Zuchtleistungsprüfungen mit Zuschauer auf der Galopprennbahn in Krefeld am 08. August unter Berücksichtigung behördlicher Corona-Auflagen. Gemäß der aktuellen behördlichen Corona-Schutzverordnung erfolgt der Zutritt zur Rennbahn ausschließlich für Personen, die vom Veranstalter (Krefelder Rennclub) vorher erfasst wurden.

Aktive (Besitzer, Trainer Reiter*innen, Dienstleister etc. / Mitglieder und Gäste der Sparkasse Krefeld
erfolgt die Anmeldung auf  https://www.krefelder-rennclub.de über „Akkreditierung Aktive“. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Samstag, 07. August 2021, 12 Uhr erfolgen. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag ist NICHT möglich! Die Anmeldung ist für jede Person im Einzelnen unbedingt notwendig. Bei der Eingangskontrolle muss ein amtlicher und gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden. Nur nach erfolgter Eingangskontrolle und der Übergabe eines Einlassbändchens ist das Betreten des Rennbahngeländes erlaubt! Aktive parken auf Parkplatz P1 nach Verfügbarkeit und erhalten Zugang über den Eingang am Parkplatz P1. Der Eingang ist ab 9.30 Uhr geöffnet.

Mitglieder und Gäste der Sparkasse Krefeld parken auf Parkplatz P2 und erhalten Zugang über den Haupteingang (Stadtwaldweiher). Der Eingang ist ab 11 Uhr geöffnet.

Die Einlasskontrolle für die Pferdetransporter und das Stallpersonal erfolgt über die Einfahrt zu den Stallungen.

Pro startendem Pferd können nur zwei Besitzer*innen registriert werden.

Zuschauer erhalten nur über den Kauf eines Online-Tickets zum Preis von 9 Euro inkl. Programmheft Zutritt zur Rennbahn. https://www.krefelder-rennclub.de  „Online-Ticket“. Bitte beachten Sie, dass auf der Haupttribüne nur jeder zweite Platz besetzt werden darf (Schachbrettmuster). Tageskassen sind nicht geöffnet. Das Parken auf Parkplatz P2 ist kostenfrei. Der Zutritt auf das Gelände erfolgt von dort über den Haupteingang (Stadtwaldweiher).

Der Haupteingang ist ab 11 Uhr geöffnet.

Auf die aktuellen Regelungen zur Einreise nach NRW aus Risikogebieten weisen wir nachdrücklich hin! Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Reiter und Reiterinnen

Jeder Jockey erhält für den Renntag einen festen Umkleide-Platz in einem abgetrennten Umkleidebereich im Biebricher-Saal (Haupttribüne unten, seitlich vom Absattelring).

Der Damen-Jockeyraum steht wie gewohnt zur Verfügung. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna bleibt geschlossen.

Alle Reiter müssen im Führring, an der Startstelle und im Rennen einen geeigneten Mund-Nase-Schutz tragen.

Im Jockeyraum ist das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske Pflicht. Ein Mindestabstand von 1,50 Meter und die Hygienemaßnahmen müssen auch dort eingehalten werden.

Bei großen Starterfeldern erfolgt das Absatteln der nicht auf den ersten sechs Plätzen eingekommenen Pferden auf dem Geläuf, um den Mindestabstand im Absattelring zu gewährleisten. 

Pressevertreter und Fotografen

Auf der Haupttribüne stehen Presseplätze mit begrenzten Stromanschlüssen zur Verfügung

Maskenpflicht:

Draußen gilt die Maskenpflicht nur noch in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern. Im Freien wird die Maskenpflicht empfohlen. In Innenbereichen (Toiletten etc.) gilt Maskenpflicht!

Jede Person hat einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Totokassen und Außengastronomie sind geöffnet.

Vorstand und Geschäftsführung des Krefelder Rennclubs 1997. E.V. – sowie die Rennleitung – sind befugt, jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, um zuwiderhandelnde Personen des Rennbahngeländes und des Stallbereichs zu verweisen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie leider unumgänglich und für eine Durchführung der Leistungsprüfungen zwingend erforderlich sind. 

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