Aggressiver Herpes-Virus ausgebrochen

Der Ausbruch des aggressiven Equinen Herpes-Virus (EHV-1) beim Springturnier CES Valencia in der gleichnamigen spanischen Stadt ging in den vergangenen Tagen durch alle Medien. Er zieht zumindest im Springsport auch bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. So hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in den vergangenen Tagen alle deutschen Teilnehmer des Turniers kontaktiert und darüber aufgeklärt, welche Infektionsschutzmaßnahmen auf der Heimreise sowie nach der Reiserückkehr zu beachten sind. Vier deutsche Pferde sind bislang dem Virus zum Opfer gefallen, auch in Belgien der Schweiz und Frankreich seien infizierte Pferde gemeldet worden.

Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Weltreiterverband FEI fast alle internationalen Turniere in zehn europäischen Ländern bis einschließlich 28. März 2021 abgesagt und empfiehlt den nationalen Verbänden, auch alle weiteren Turniere abzusagen, was in Deutschland auch getan wurde. Auch deutsche Springpferde, die sich im Rahmen der Global Champions Tour aktuell in Doha befinden, wurden dort positiv auf EHV-1 getestet. Da das EHV-1 in Deutschland nicht anzeige- oder meldepflichtig ist, gibt es keinen exakten Überblick darüber, wo es hierzulande derzeit Ausbrüche gibt. Nach aktueller Kenntnis der FN sind aktuell vor allem die Turnierställe derjenigen Reiter betroffen, die in Valencia waren, nicht jedoch eine große Zahl von Vereinen und Betrieben im Freizeit- bzw. Amateurbereich. Dennoch ist natürlich Sorgfalt geboten.

Deutscher Galopp veröffentlicht im aktuellen Wochenrennkalender, der der am Freitag erscheinenden Ausgabe der Sport-Welt (Nr.18) beiliegt, Auszüge aus den Hinweisen der „British Equine Veterinary Association“ an ihre Mitglieder zu dem EHV-Ausbruch in Valencia.

Erste, indirekte Auswirkungen auf den Galopprennsport gibt es allerdings auch schon, denn es gibt Fälle, in denen beispielsweise Pferde von Besitzertrainern in einem gemeinsamen Stall mit Reitpferden untergebracht werden, und diesen aktuell, zumindest vorläufig, nur unter bestimmten Bedingungen (negativer PCR-Test bei der Rückkehr) verlassen dürfen, auf Anordnung des Stall-Betreibers.

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