Das sind zum Neustart die Zugangsbeschränkungen

Deutscher Galopp hat im aktuellen Wochenrennkalender das Konzept und die Regelungen für die Renntage nach dem Neustart veröffentlicht. Es umfasst mehrere Seiten, nachfolgend geben wir die Regelungen zur Zutrittsbeschränkung wider.

Das Gesamtkonzept wurde und wird auch gegenüber Behörden dafür verwendet, alle notwendigen Genehmigungen für die Durchführung der Renntage zu erhalten. Damit das gelingt, sind derartige Einschnitte in den normalen Ablauf der Renntage unvermeidlich.

Das komplette Konzept wird die Sport-Welt auch in der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe abdrucken.

a. Es sind nur diejenigen Personen auf der Rennbahn, die für die Durchführung von Leistungsprüfungen notwendig sind. So sind bspw. die Besitzer der Pferde nicht zugelassen. Dies wird durch Schließung nicht notwendiger Eingänge und durch Ordnungspersonal an den Zufahrten vor dem Rennbahngelände geregelt.

b. Eine Person, die noch nicht bzw. nicht mehr erforderlich ist, betritt die Rennbahn noch nicht bzw. verlässt sie ohne weiteres Zuwarten. Mit anderen Worten werden die Aufenthaltszeiten auf das Notwendigste reduziert.

c. Die Liste der notwendiger Weise Anwesenden wird von Deutscher Galopp erstellt und in einer Anlage dem Rennverein übermittelt. Dort sind die Personengruppen im Einzelnen aufgeführt und nach Aufenthaltsorten sektoral segmentiert und separiert. Diese Aufenthaltsorte sind schwerpunktmäßig der Stallbereich, die Rennbahnanlage und das Geläuf selbst. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Sektoren soll nur erfolgen, wenn dies notwendig ist.

d. Sämtliche am Tag der Leistungsprüfungen anwesenden Personen müssen bis zum Zeitpunkt der Starterangabe beim Rennverein mit Anschrift und Kontaktdaten gemeldet sein und erhalten daraufhin eine persönliche und nicht übertragbare Akkreditierung für den Tag der Leistungsprüfungen. Trainer nennen maximal eine Person als Pferdeführer bzw. eines jeden Starters zur Starterangabe. Mit der Starterangabe sind die Kontaktdaten (Name,

Anschrift, Mobiltelefon) zu übermitteln. Sollte es nach Starterangabe zu Änderungen kommen, so sind diese dem Rennverein bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Leistungsprüfung mit den o. g. Angaben zu melden. Streichungen für die Anwesenheitsliste sind jederzeit möglich.

e. Außerdem muss bei jeder Person durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Temperaturmessung und eine kurze Befragung sichergestellt sein, dass beim Betreten des Geländes keine sichtbaren Hinweise auf eine Corona-Infektion vorliegen.

f. Über den Zugang jeder einzelnen Person zu den Leistungsprüfungen entscheidet endgültig Deutscher Galopp. Bei jeder Person wird mithilfe eines Lichtbildausweises kontrolliert, ob eine Akkreditierung besteht. Sodann hat die Person schriftlich zu bestätigen, dass sie die unter 1. genannten Regeln zur Kenntnis genommen hat und als bindend anerkennt. Nur in diesem Fall wird der Zugang zum Rennbahngelände gewährt.

g. Trainern der startenden Pferde ist der Zugang für Rennen und in den Boxen möglich. Besitzern hingegen nicht.

h. Das Gelände soll möglichst nur über einen Zugang betreten und verlassen werden. Jedenfalls sind nur so viele Zugänge zu öffnen, wie zwingend logistisch erforderlich ist.

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