In den vergangenen Tagen war vielfach noch unklar, was mit den so genannten Großveranstaltungen gemeint ist, ab welcher Teilnehmerzahl eine Veranstaltung in diese Rubrik fällt.
In Berlin wurde es am Dienstag konkretisiert: „Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bleiben bis zum 24. Oktober verboten. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden.“
Ob das für die Rennbahn Hoppegarten Auswirkungen hat ist noch offen. Hoppegarten liegt im benachbarten Land Brandenburg, wird hoffentlich nicht davon betroffen sein. Die Gespräche mit den Behörden sind im Gange.













