Mit Wirkung zum 29. Januar erfolgt im deutschen Turf eine Anhebung der GAG-Einschätzungen der Pferde in den unteren Handicap-Bereichen.
Im Wochenrennkalender, dem offiziellen Organ des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen, sind die Gründe für diese Maßnahme beschrieben. Wir geben diese nachfolgend wieder:
„Jedem Jahres-Generalausgleich haftet die Tendenz an, nach unten abzugleiten, da trotz aller Aufmerksamkeit der Ausgleicher mehr Nachlass als Aufgewicht vergeben wird. Dies hat zur Folge, dass sich Im Laufe der Jahre die Gewichte immer weiter nach unten verschieben. Um dem entgegenzuwirken, haben die Ausgleicher bereits mehrfach, zuletzt im Jahre 2007, den Jahres-Generalausgleich leicht angehoben. Diese Maßnahme wird für den Jahres-Generalausgleich 2019 wiederholt. Da vom Abgleiten der Gewichte besonders die unteren Handicapklassen betroffen sind, erfolgt bei diesen eine deutlichere Anhebung als bei den höheren Gewichten. Mit Wirkung vom 29. Januar 2019 (Nennungschluss für die Rennen am 10. Februar 2019) werden die Ausgleichsgewichte für die jetzt vierjährigen und älteren Pferde daher wie folgt angehoben:
GAG 44 bis 49,5: um 3 kg
GAG 50 bis 54,5: um 2,5 kg
GAG 55 bis 59,5: um 2 kg
GAG 60 bis 64,5: um 1,5 kg
GAG 65 bis 69,5 kg: um 1 kg
GAG 70 bis 74,5: um 0,5 kg
Die Ausgleichsgewichte ab 75 kg sind von der Anhebung nicht betroffen. Pferde, deren GAG am Ende des vorigen Jahres nach Einschätzung der Ausgleicher 41 kg oder weniger betragen hat, sind von der Anhebung nicht betroffen und behalten das Mindest-GAG von 44 kg.“












