LG hebt Derby-Urteil auf, weist weitere Klage aber ab

Wie erwartet hat die Zivilkammer des Landgerichts Köln die Entscheidung des Renngerichts in Sachen Deutsches Derby 2016 aufgehoben.

Das hat Richter Hans-Joachim Becks als Urteil in der Klage von Dschingis Secrets Besitzer Horst Pudwill gegen das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen verkündet.

„Die Entscheidung des Renngerichts vom 3.4.2017 ist unwirksam“, sagte Becks, ohne dafür bei diesem reinen Verkündungstermin eine Begründung zu liefern. Diese wird in der schriftlichen Ausformulierung des Urteils zu lesen sein. „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“, setzte Becks fort.

Schon Anfang Mai war in der Verhandlung zu diesem Fall klar geworden, dass sich das Landgericht nicht inhaltlich mit dem Derby-Fall auseinandersetzen wird, dies sei dem Verband vorbehalten. Im Fokus stand nur die Art und Weise des Zustandekommens des Urteils. Diese stand in der Kritik, weil das Renngericht nicht neu entschieden hatte, sondern ein Urteil des Oberen Renngerichts als Nicht-Urteil bezeichnet hatte. Aller Voraussicht nach muss nun erneut das Renngericht tagen und ein neues Urteil fällen.

Horst Pudwill, Besitzer des damaligen Derby-Dritten Dschingis Secret, strebt eine Disqualifikation der Derby-Erstplatzierten Isfahan und Savoir Vivre wegen übertriebenen Einsatzes der Peitsche an.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht trägt der Kläger Horst Pudwill zu 2/3 und das Direktorium zu 1/3.

Nach Vorliegen der Urteilsbegründung werden die Sport-Welt und GaloppOnline.de weiter über den Derby-Fall berichten.

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