Auf mehrere Protestverfahren des Direktoriums gegen das Pferd Medaillon wurden dem Wallach nun zwei Siege und ein zweiter Platz aberkannt.
Das Protestverfahren wurde nötig, als man bei dem Pferd ein unerlaubtes Mittel festgestellt hatte. Die Disqualifikation erfolgt gemäß Nr. 623/3 RO, Nr. 412 RO und Nr. 535 RO und betrifft Medaillons Siege in Dortmund am 17. und 23. März, sowie seinen zweiten Platz – ebenfalls in Dortmund – am 9. März. An diesem Tag stellte man auch das unerlaubte Mittel fest.











