Eine juristische Niederlage musste am Donnerstag der Rennklub Frankfurt hinnehmen. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet,hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Berufung des Renn-Klubs zurückgewiesen. Der Klub hatte auf die Einhaltung des bis 2024 laufenden Nutzungsvertrages für das Areal gepocht. Die Verhandlung war kurz und knapp, sie dauerte lediglich zehn Minuten.
Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens“, wie es im Urteilsspruch hieß, ist jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) möglich. Dennoch kann die Stadt Frankfurt, nun die Vollstreckung des Urteils, sprich die Räumung des Rennbahngeländes, gegen die der Renn-Klub sich gewehrt hatte, durchführen.
Dazu muss die Stadt lediglich 350.000 Euro bei Gericht hinterlegen, was wohl nur eine Formsache sein dürfte. Damit könnten Stadt und DFB die Bauten der Rennbahn abreißen lassen, was sie bereits seit Anfang 2016 geplant hatten. Der mächtige Fußballverband will auf dem Rennbahngelände bekanntlich ein Leistungszentrum errichten.
Der Rennklub hatte in seiner Berufungsschrift argumentiert, das Vorgehen der Stadt zur Aufhebung des alten Miet- und Geschäftsbesorgungsvertrages sei sittenwidrig, und hatte ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Vertrag vorgelegt, mit dem Manfred Hellwig seine Anteile an die Stadt abgetreten hatte. Das konnte die Richter jedoch offenbar nicht überzeugen.










