Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, das am Montag, 6. Februar, verkündet wurde, kommt einem Paukenschlag gleich. Die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt vom 16. Dezember des vergangenen Jahres wird eingestellt, gegen eine Sicherheitsleistung von 75.000 Euro.
Damit hat der Frankfurter Renn-Klub einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die Stadt Frankfurt erzielt.
Das Urteil umfasst insgesamt 15 Seiten und dreht sich im Wesentlichen um die Fragen der ordnungsgemäßen Kündigung von Vertragswerken, die Rennen in Frankfurt bis August 2024 sicherstellten. Es ist nun im Bereich des Möglichen, dass es bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung noch einige Jahre dauern wird.
Der Frankfurter Renn-Klub bemüht sich derweil um die Abhaltung eines Renntages in 2017, Einzelheiten sollen mit dem Dachverband geklärt werden.












