Im Fall der Etzeanarin Monami und Wasimah im Hoppegartener Diana Trial wurde am Freitag in Köln ein abschließendes Urteil gefällt. Dabei wurde festgehalten, dass es im Berliner Diana Trial bei der ursprünglichen Reihenfolge bleibt. Demnach siegt die Etzeanerin Monami vor Wasimah. Zwischen beiden Parteien wurde ein Vergleich geschlossen. Die ursprüngliche Reihenfolge mit Monami als Siegerin bleibt bestehen.
Betriebswirtschaftlich wird dieses Rennen aber als totes Rennen gewertet und die Geldpreise werden wie üblich auf beide Parteien verteilt.
Das Problem lag darin, dass die endgültige Starterangabe in Hoppegarten am Mittwoch dem 23. Mai bzw. Donnerstag dem 24. Mai veröffentlicht wurde. Die Daten im Ausschreibungsheft sind irrtümlich einen Tag früher als tatsächlich richtig veröffentlicht worden.
So heißt es auf der Homepage von Andreas Wöhler: „Abgesehen davon aber, ob die Vorstarterangabe nun am Dienstag oder Mittwoch gewesen ist, Fakt ist, dass Monami bereits am Dienstag vor 12.00 Uhr in Hoppegarten als Starterin angegeben war und die Unklarheiten bezüglich des Termins keine Rolle hätten spielen dürfen.
Das wurde aber vom Obersten Renngericht unter Vorsitz des mittlerweile zurückgetretenen Dr. Faßbender anders gesehen und in der schriftlichen Urteilsbegründung wurden zudem die Aussagen von Frau Novarra, die bezeugte, dass Monami bereits am Dienstag nachgenannt wurde, und die von Trainer Andreas Wöhler so dargestellt, dass sie keinen entlastenden sondern einen belastenden Eindruck vermitteln.“
Mit diesem Ergebnis wurde von Gestüt Etzean auch entschieden, dass Monami ihre aktive Rennkarriere beendet und in die Zucht wechselt.











