Wie in den vergangenen Tagen zahlreiche Zeitungen berichteten, muss die Bundesregierung die deutsche Rennpferde-Steuer vor Gericht verteidigen. Denn die EU-Kommission hat die Absicht, wegen ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf Pferde gegen Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Ein deutscher Rennstallbesitzer muss sieben Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, wenn er sich einen neuen Zuchthengst kauft.
Nach Ansicht der Behörde verstoße dies gegen EU-Regeln. Der reduzierte Satz sei nur für Pferdefleisch erlaubt.










