Club und Vermarkter: Ein Vergleich als Schlussstrich?

Es geht alles andere als um Kleingeld, Millionenbeträge stehen im Raum: Vor dem Baden-Badener Landgericht wurde vor wenigen Tagen der Rechtsstreit zwischen dem Internationalen Club (vertreten durch Geschäftsführer Klaus Zellmann) und dessen Vermarkter, der Bunker International London (vertreten durch Kläger Wolfgang Götz) verhandelt. Möglicherweise wurde jetzt ein Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen.

Denn Richter Reinhold Greiner schlug einen Vergleich zwischen den beiden Parteien vor. Unter Umständen könnte dieser für das Vermarktungsunternehmen bis zu 2,05 Millionen Euro bringen.

Bekanntlich möchte der Club nicht mehr mit Götz zusammenarbeiten, der für die Sponsoren-Akquise verantwortlich ist. Deshalb sprach der Veranstalter der Rennen zum 31. Dezember 2003 eine Kündigung gegen ihn aus, wogegen dieser sich zur Wehr setzt.

Der Bunker-Chef bezieht sich dabei auf eine Klausel in dem Vertrag, die ihm eine automatische Vetragsverlängerung zusichert bis zum Jahr 2006, sofern die Vermarktungs-Einnahmen im Jahr 2003 um mindestens zwei Millionen Mark (1,02 Millionen Euro) über denen des Jahres 2000 liegen. Götz vertritt die Ansicht, dass ihm dies gelungen sei. Fünf Millionen Euro an Provisionsgeldern verlangt er vom Internationalen Club. Wichtig: Er ist der Überzeugung, den über 5,5 Millionen Euro schweren Vertrag mit Hauptsponsor Bugatti (VW) – Laufzeit von 2003 bis 2006 und einer Option bis 2008 – eingefädelt zu haben.

Schließlich konzentrierte man sich in der Verhandlung darauf, eine Basis zu finden und erarbeitete einen Vergleichsvorschlag, für den beide Parteien eine Bedenkzeit bis 31. März haben. Der Vergleich sieht vor, dass Götz 550.000 Euro (Bugatti nicht eingeschlossen) erhält zur Abgeltung der Provisionsansprüche bei Akzeptanz der Kündigung. 900.000 Euro (30 Prozent Provision) werden ihm in Raten überwiesen, falls VW den Vertrag 2006 kündigen würde. Für den Fall, dass der Vertrag bis 2008 verlängert wird, bekommt er insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Am 30. Januar 2006 würde die erste Ratenzahlung für das Jahr 2004 in Höhe von 240.000 Euro und für das Jahr 2005 in Höhe von 270.000 Euro fällig. Eine Zahlung bereits in diesem Jahr, wie von Götz verlangt, schloss Zellmann aus. Wobei auch der Richter betonte, dass eine Insolvenz des Internationalen Clubs dadurch niemandem helfen würde. In der Vereinbarung wurde zudem festgelegt, dass der Internationale Club, erneut mit einem Jahr Verzögerung, 300.000 Euro für 2006 an Götz zahlt. Sollte VW den Vertrag nicht 2006 kündigen, sind bis 2009 noch 660.000 Euro zu leisten, andernfalls 90.000 Euro (hinzu kommen bei allen zahlungen noch drei Prozent Zinsen).

Ablehnend trat Richter Greiner allerdings dem Anliegen von Götz entgegen, für den Internationalen Club bei VW für eine Vertragsverlängerung zu plädieren.

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