‚Tsunami darf nicht laufen‘, eine dpa-Meldung bzw. Text mit dieser Überschrift war in den vergangenen Tagen Teil der Berichterstattung zahlreicher Tageszeitungen. Ein von Sarah Weis trainiertes Pferd und ein etwaiges Startverbot wegen des Pferdenamens war Gegenstand diverser Artikel. Hierzu erreichte uns eine Pressemitteilung des Direktoriums von Pressesprecher Peter Brauer, die wir im Folgenden widergeben:
‚Am Vormittag des 4. Februar rief ich die Züchterin, Besitzerin und Trainerin des Pferdes, Frau Sarah Weis, an und teilte ihr mit, daß man beim Direktorium nicht glücklich darüber sei, daß wenige Wochen nach einer Katastrophe, die Tod und Elend über hunderttausende Menschen in Südasien und aus aller Welt gebracht habe, ein Pferd mit Namen ‚Tsunami‘ sein Rennbahndebut geben sollte.
Frau Weis erinnerte daran, daß sie den Namen für das Pferd ja nicht kurzfristig, sondern drei Jahre zuvor beantragt habe. Im übrigen befinde sich das Pferd wegen einer bedrohlichen Kolik in einer Tierklinik und es sei völlig unsicher, ob es gesunden würde. Ich kam daraufhin sehr schnell mit ihr überein, die Entwicklung abzuwarten. Ich bat Frau Weis, vor einem eventuellen späteren Start Kontakt zum Direktorium aufzunehmen, um über eine mögliche Namensänderung zu sprechen.
Ein ‚Startverbot‘ für das Pferd ist in keiner Form ausgesprochen worden. Es ist auch mit keiner Silbe über einen finanziellen Ausgleich gesprochen worden. Für Beides bestand keine Veranlassung. Jede andere Darstellung ist falsch.
Um 9:05 Uhr informierte ich die zuständigen Mitarbeiter des Direktoriums per email mit folgendem Text:
‚Tsunami, ein bisher nicht gelaufener Dreijähriger, ist Nichtstarter. In der nächsten Woche klärt Dr. Uphaus, ob eine Namensänderung möglich ist. Die Besitzerin ist kooperativ.‘
Dreieinhalb Stunden später hörte ich, das Pferd sei tot.
So und nicht anders hat es sich zugetragen. Andere Darstellungen sind unzutreffend.
Ich halte nach wie vor den Versuch für vertretbar, eine Brüskierung der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit zu vermeiden, wenn hierfür nur der Name eines noch nie gestarteten Pferdes geändert werden muß. Der hierfür getriebene Aufwand beschränkte sich auf ein schlichtes Telefonat in einvernehmlicher Form.
Es ist völlig unangemessen, wenn einzelne hieraus suggestiv den Eindruck herleiten wollen, der Verband habe keine anderen Aufgaben und Sorgen als eine solche. Stattdessen stellt sich mir die Frage, wie hoch das ‚Rechtsgut‘ der Beibehaltung des alten Namens in einem solchen Fall eingestuft werden sollte, und aus welchem Grund.‘