Rennreiter Denis Wesselmann (Foto) wird in den kommenden vier Wochen die Geschehnisse im deutschen Rennsport als Zuschauer erleben müssen. Das ist das Ergebnis der Berufungsverhandlung am Donnerstag Nachmittag in Köln. Wesselmann hatte gegen die Entscheidung der Rennleitung des Münchener Rennvereins vom 9. Mai 2004, als er wegen grob fahrlässiger Nichtwahrnehmung der Gewinnchancen mit einem Reitverbot von 15 Renntagen (18. 6. 2004 bis zum 11. 7. 2004) belegt worden war, Berufung eingelegt.
Zur Berufungsverhandlung um 14.30 Uhr war Wesselmann mit seinem Anwalt Henry Littwitz erschienen. Im Verlaufe der Verhandlung zog der Rennreiter dann seine Berufung zurück,nachdem der Vorsitzende des Renngerichts, Dr. Heinz Faßbender, hatte durchblicken lassen, dass er die Auffassung der Münchener Rennleitung von einer grob fahrlässigen Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten teilt.
Somit wird Denis Wesselmann ab dem 18. Juni bis zum 11. Juli gesperrt bleiben.