Aufatmen beim Direktorium für Vollblutzucht- und Rennen in der Kölner Rennbahnstraße, denn die im Bilderstreit zwischen dem Dachverband und den Buchmachern mit Spannung erwartete Entschei-dung des Bundesgerichtshofes in Karl-sruhe, das dieser am Dienstag gefällt hat, wird von Seiten des Direktoriums als ein wichtiger Teilerfolg betrachtet.
In der zentralen, entscheidenden Frage der Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung beim Entgelt für die Bildbelieferung hat der BGH ‚durchgreifende Bedenken‘ gegen die Auffassung des Oberlandesgericht Düsseldorf formuliert.
‚Ungeachtet dieser aus Rennsportsicht erfreulichen Ausführungen des BGH sollen jedoch auch Gespräche mit den Buchmachern über die Möglichkeit einvernehmlicher Regelungen geführt werden‘, so Direktoriumschef Jochen Borchert (auf dem Foto mit Ex-Geschäftsführer Detlef Meimann).
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Urteil aus dem Jahre 2002 überprüfen muss. Damals war entschieden worden, dass die Buchmacher für die Bilderverwertung maximal das Doppelte bezahlen dürfen, wie die Wettannahmestellen und SISAL-Läden.











