DBV k?ndigt die laufenden Vertr?ge mit dem Direktorium

Die Mitglieder des Deutschen Buchmacher-Verbandes (DBV) haben in ihrer Jahreshaupt-versammlung beschlossen, die derzeit laufenden Verträge bezüglich Wettvermittlung und Bildbelieferung mit dem Direk-torium zum Ende des Jahres aufzukündigen. „Wir haben mit Befremden die neue Gesetzes-Initiative zur Besteuerung von Wetten zur Kenntnis genommen.“

Das sagt Verbandspräsident Dr. Norman Albers. ‚Damit ist aus unserer Sicht die Geschäftsgrundlage für die laufenden Verträge nicht mehr vorhanden.“

Damit dürften nach dem bisherigen Stand der Dinge ab Januar 2004 in keinem deutschen Buchmacherladen mehr Bilder von deutschen Rennen zu sehen sein.

Albers weiter: „Es könnte sein, dass damit die Zusammenarbeit mit dem Direktorium beendet ist.“ Mit dem zweiten Buchmacherverband in Deutschland, der IFEB, hat es bislang auch noch keine Einigung gegeben.

Derweil hat sich der Europäische Gerichtshof in einem Urteil mit privaten Sportwetten auseinandergesetzt. Danach dürfen EU-Mitgliedsstaaten den Glücksspielbereich zwar reglementieren, dies aber nicht ausnützen, um mit den Einnahmen inländischer Wettveranstalter die Staatskassen zu füllen.

Es ging um einen italienischen Anbieter, der für einen englischen Buchmacher Sportwetten annahm. Grundsätzlich hat der Europäische Gerichtshof die Angelegenheit aber den nationalen Gerichten zurückgegeben. Sie werden zu prüfen haben, heißt es, ob die Strafen gegen Anbieter, die Sportwetten anbieten, nicht eine „unverhältnismäßige Sanktion“ darstellen.

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