F?nf Prozent Abzug – wenn IFEB-Verhandlungen platzen

Bemerkenswerter Beschluss des Direktoriums-Vorstandes in seiner Sitzung am Dienstag in Köln: Sollten die anstehen-den Verhandlungen mit der Interessensgemeinschaft Freier Europäischer Buchmacher (IFEB) bezüglich der TV-Übertragungen und der Wettvermittlung scheitern, sollen demnächst fünf Prozent der Renngewinne einbehalten werden und der Finanzierung der TV-Übertragungen dienen.

Das Direktorium hat zu diesem Thema eine Presse-Information herausgegeben, die wir im Folgenden im Wortlaut dokumentieren:

Der Vorstand des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen diskutierte in seiner Sitzung am 6. Mai 2003 ausführlich die Situation im sogenannten ,,Bilderstreit“. Während mit den Mitgliedern des Deutschen Buchmacherverbandes eine konstruktive Lösung im Rahmen eines Dreijahresvertrages gefunden wurde, die beiden Parteien eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Interesse des Sports und des Publikums ermöglicht, besteht mit der zweiten Buchmachergruppierung IFEB bekanntlich noch keine dauerhafte Kooperationsregelung, sondern nur eine ,,Interimsvereinbarung“.

Seitens des Direktoriums wird zwar weiterhin davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Vernunft am Ende auch im Verhältnis zur IFEB eine befriedigende Lösung ermöglichen wird. Im Hinblick auf die erst für den 19. Mai 2003 terminierten abschließenden Verhandlungen zwischen dem Direktorium und der IFEB erbrachte die Vorstandssitzung folgende solidarische Maßnahmen bzw. Beschlüsse der an Vollblutzucht und Galopprennsport beteiligten Gruppen.

1. Eine Anzahl von Gestüten hat dem Direktorium im Zusammenhang mit der laufenden Auseinandersetzung einen namhaften Geldbetrag zur Verfügung gestellt.

2. Sollten die Verhandlungen mit der IFEB scheitern und somit der Bildbezug durch die IFEB-Buchmacher enden, werden vom 20. Mai an bis zum Jahresende 5 Prozent der Renngewinne einbehalten und einem Sonderkonto des Direktoriums zugeführt. Diese Gelder dienen u. a. der Aufrechterhaltung der TV-Bildproduktion und -ausstrahlung. Nicht benötigte Mittel werden am Jahresende anteilig an die betreffenden Besitzer ausgezahlt.

3. Etwaige auf Grund der Haltung der IFEB entstehende Einnahmeausfälle im Außenwettenbereich werden von den Rennvereinen selbst getragen.

Den Rennvereinspräsidenten wird dieser Beschluß bei einem Treffen im Gestüt Röttgen innerhalb der nächste Tage erläutert. „Der Gesamtvorstand der Besitzervereinigung“, sagt dessen Präsident Karl-Dieter Ellerbracke (Foto), gleichzeitig Direktoriums-Vize, „hat im Vorfeld einen einstimmigen Beschluss gefasst, die Zusammenarbeit mit den Buchmachern fortzuführen, wenn die finanziellen Konditionen es erlauben.Für den Fall, dass ein Vertragsabschluß mit den IFEB-Buchmachern nicht zustande kommt, steht der Vorstand der Besitzervereinigung hinter dem Direktoriums-Beschluß.“

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