Die Verträge zwischen dem Galopper-Dachverband und den Deutschen Buchmachern bezüglich der Belieferung mit TV-Bildern und der Wettver-mittlung sind unverändert nicht unterschrieben. Bei einer Mit-gliederversammlung des Deut-schen Buchmacher-Verbandes (DBV) in der vergangenen Wo-che wurden mehrere Beschlüsse hinsichtlich künftiger Verhand-lungen gefasst.
Der DBV fordert, dass die ehemaligen Champions- und Sisal-Wettannahmestellen, die jetzt unter der Überschrift „WTG-Annahmestellen“ (Wettannahmen Trab Galopp) fungieren und unter Verbandsregie stehen, gewisse Summen für die TV-Übertragungen zu zahlen haben.
Es geht um einen monatlichen Pauschalbetrag für die bestehenden 81 Annahmestellen und einen Betrag von 750 Euro pro neuem Geschäft. Diese Beträge sollen teilweise den vollzahlenden Buchmachern (die im neuen Kontrakt 1500 Euro pro Geschäft zahlen) gutgeschrieben werden.
Die Buchmacher betonen, dass 26 WTG-Annahmestellen in unmittelbarer Nähe bisheriger Buchmacher-Geschäfte liegen, damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Sie verweisen auch auf Gerichtsurteile, die diesbezüglich „eindeutige Vorgaben“ enthalten hätten.
Sollte der Rennsport nicht auf die DBV-Forderungen eingehen, ist damit zu rechnen, dass am ersten Grasbahn-Wochenende (8./9. März) die Wettvermittlung an die Totalisatoren eingestellt wird.
Mit dem zweiten Buchmacher-Verband, der Interessen-gemeinschaft Freier Europäischer Buchmacher (IFEB), ist seitens des Verbandes bislang noch nicht verhandelt worden.